Großes Intresse der Waldbesitzer an der Bundeswaldprämie

Seit November 2020 können Waldbesitzer die Zahlung der Bundeswaldprämie in Höhe von 100 Euro pro Hektar Waldfläche beantragen. Insgesamt steht ein Fördervolumen in Höhe von 500 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Summe der beantragten Mittel beträgt bereits jetzt über die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel; die Summe der bewilligten Mittel beläuft sich aktuell auf über 60 Millionen Euro.

Es wird berichtet, dass ein hoher Anteil der gestellten Anträge formale Mängel aufweist bzw. fehlerhaft gestellt wird.

Daher werden die Antragsteller gebeten,  bitte die folgenden Hinweise zu beachten, um ein reibungslose Beantragung sicherzustellen:

  • Es muss der aktuelle und vollständige Bescheid der Berufsgenossenschaft (SVLFG) eingereicht werden (Bescheid 2020; alle drei Seiten). Sollte Ihnen der aktuelle Bescheid nicht mehr vorliegen, können Sie ihn hier erneut anfordern: SVLFG- Beitragsbescheid
  • Falls Sie im Rahmen der Mitgliedschaft in einem Forstwirtschaftlichen Zusammenschluss (WBV/FBG) an der PEFC-Zertifizierung teilnehmen, benötigen sie eine entsprechende Bescheinigung Ihrer WBV oder FBG sowie eine Kopie der Rechnung über die PEFC-Teilnahmegebühr, die von der WBV oder FBG entrichtet wurde.
  • Alle Nachweise müssen unter Verwendung des Rücksendeblattes postalisch bei der FNR eingehen. Unterlagen, die per E-Mail oder Fax übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt.

Bitte lesen Sie sich die Hinweise zur Antragstellung vollständig und genau durch (Bundeswaldpraemie.de).

Seitens PEFC Deutschland wird von einem starken Zuwachs der zertifizierten Waldfläche berichtet. Vor dem Hintergrund des bisherigen Antragsvolumens ist zu befürchten, dass der Fördertopf vor dem Ende des Antragszeitraumes ausgeschöpft sein könnte.

Wir empfehlen allen Waldbesitzern, die die Bundeswaldprämie erhalten möchten, sich zeitnah um eine korrekte und fehlerfrei Antragstellung zu bemühen.

Bei technischen Fragen zum Online-Antragsformular oder Fehlfunktionen wenden Sie sich bitte an die FNR (Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe, Tel.: 03843-69300) als durchführende Stelle.

Bei Fragen zur PEFC-Zertifizierung wenden Sie sich bitte an PEFC Bayern (Tel.: 089-539066825).