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Bauschutt im Wald

 

auch für Wegbau verboten


Die Bauschuttverwertung im Wegebau ist grundsätzlich möglich, aber der anfallende Bauschutt muss in einer Recyclinganlage aufbereitet, gebrochen und anschließend untersucht werden. Erst dann kann ein Antrag auf Einbau beim Landratsamt in Eichstätt - Sachgebiet 44 (Abfallrecht) - gestellt werden.