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Durch das verstärkte Auftreten des Borkenkäfers, nimmt der Einsatz vom Insektiziden zu. Um aufwendige Nachfragen bei der Geschäftsstelle zu vermeiden, wollen wir über wichtige Punkte die beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel zu beachten sind, hinweisen. Pflanzenschutzmittel dürfen nur nach den in der Zulassung festgesetzten Aufwandsgebieten und unter Einhaltung der Anwendungsbestimmungen eingesetzt werden. Bitte die Gebrauchsanweisung genau lesen und befolgen
Es gilt immer: Vollständige Information finden Sie im Verzeichnis oder auf der Gebrauchsanweisung eines Mittels. Nach den Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutzes sollen alle organisatorischen und technischen Bekämpfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werde, bevor Insektizide eingesetzt werden. Falls eine schnelle Abfuhr des Holzes aus dem Wald nicht möglich ist, sind in den letzten Jahren verstärkt Holzlagerplätze angelegt worden. Die Lagerung des Käferholzes auf Lagerplätzen hilft nicht nur den Käfer durch Entfernen aus dem Wald zu bekämpfen, sondern bietet auch enorme Logistikvorteile bei der Abfuhr. Eine weitere Möglichkeit auf den Einsatz von Spritzmittel zu verzichten ist die Entrindung des Holzes, wobei die Rinde verbrannt oder entsorgt werden sollte. Trotz dieser Möglichkeiten gelingt es nicht immer ohne Insektizide auszukommen.
Auf folgende Punkte ist zu achten:
• Auf Freiflächen und Nicht-Holzböden, die mit Kulturflächen bestockt sind, können, wenn notwendig und keine Einschränkungen durch Wasserschutz oder Maßnahmen des Naturschutzes entgegenstehen, Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.
• Die Reinhaltung der Gewässer ist uns seit langem ein wichtiges Anliegen der Forstwirtschaft. Im Bereich unserer FBG befinden wir uns im Naturpark Altmühltal und daher in einem sensiblen Gebiet. Ebenso in Gebieten die im FFH liegen. Hier sind die Auflagen zum Gewässerabstand streng einzuhalten.
• Die FBG Eichstätt ist PEFC Zertifiziert, unter Gesundheit und Vitalität des Waldes ist festgeschrieben, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmittel als letztes Mittel bei der Bekämpfung des Borkenkäfers sein sollte.
• Die Grundsätze der guten fachlichen Praxis sind einzuhalten. Die vielfältigen Angebote der Beratung sind zu nutzen. Personen die Pflanzenschutzmittel anwenden, haben einen Sachkundenachweis, vom Amt für Landwirtschaft und Forsten, vorzulegen. Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln ohne Prüfung der Bekämpfungsmaßnahmen heraus entsprechen nicht der guten fachlichen Praxis.
• Zugelassene Pflanzenschutzmittel sowie geprüfte Geräte sind Voraussetzung für die ordnungsgemäße Anwendung.
• Zum eigen Schutz, Schutzkleidung tragen. Handschuhe, Gesichts.- und Mundschutz. Nach dem Arbeiten gründliches Waschen mit Seife.
Zugelassene Mittel sind derzeit Karate WG Forst und Fastac Forst und sind bei allen landwirtschaftlichen Lagerhäusern erhältlich, diese geben gern fachlichen Rat.
Georg Husterer
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