Guten Morgen, heute ist der 06.09.2010          HomepageSitemapImpressumKontaktAngebote

Homepage
Mitarbeiter in der_Geschäftsstelle
PEFC-Leitlinie
Unfallschutz
Angebote
Waldbauer Heft 2/10
Waldbauer Heft 1/10
Waldbauer Heft 3/09
Waldbauer Heft 2/09
Waldbauer Heft 1/09
Archiv: vorh. Ausgaben
Waldbauer Heft 3/08
Waldbauer Heft 2/08
Waldbauer Heft 1/08
Waldbauer Heft 3/07
Waldbauer Heft 2/07
Das aktuelle Thema
Holzmarktbericht
Lagerung von Kalamitätsholz
Holzlisten selber erfassen
Pflanzenbestellung
Borkenkäfer
Häckslerbeschaffung
Zäune im Wald
Pflanzenschutzmittel
Obmännerausflug
Zuerwerb bei Waldarbeit
Waldgrundstück
Ratgeber für den Waldbesitzer
Bayerisches Fernsehen
Ausflug
ALF-Ingolstadt
Waldbauer Heft 1/07
Vereinseigene Maschinen
Holzeinschlag
Zaunbau
Stammholz Entrindung
Werkzeugverkauf
Die Foerster
Download
Linksammlung
Impressum
Anmeldung

Was ist bei der Anwendung von Pflanzenschutzmittel zu beachten ?



Durch das verstärkte Auftreten des Borkenkäfers, nimmt der Einsatz vom Insektiziden zu. Um aufwendige Nachfragen bei der Geschäftsstelle zu vermeiden, wollen wir über wichtige Punkte die beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel zu beachten sind, hinweisen. Pflanzenschutzmittel dürfen nur nach den in der Zulassung festgesetzten Aufwandsgebieten und unter Einhaltung der Anwendungsbestimmungen eingesetzt werden. Bitte die Gebrauchsanweisung genau lesen und befolgen

Es gilt immer: Vollständige Information finden Sie im Verzeichnis oder auf der Gebrauchsanweisung eines Mittels. Nach den Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutzes sollen alle organisatorischen und technischen Bekämpfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werde, bevor Insektizide eingesetzt werden. Falls eine schnelle Abfuhr des Holzes aus dem Wald nicht möglich ist, sind in den letzten Jahren verstärkt Holzlagerplätze angelegt worden. Die Lagerung des Käferholzes auf Lagerplätzen hilft nicht nur den Käfer durch Entfernen aus dem Wald zu bekämpfen, sondern bietet auch enorme Logistikvorteile bei der Abfuhr. Eine weitere Möglichkeit auf den Einsatz von Spritzmittel zu verzichten ist die Entrindung des Holzes, wobei die Rinde verbrannt oder entsorgt werden sollte. Trotz dieser Möglichkeiten gelingt es nicht immer ohne Insektizide auszukommen.

Auf folgende Punkte ist zu achten:

• Auf Freiflächen und Nicht-Holzböden, die mit Kulturflächen bestockt sind, können, wenn notwendig und keine Einschränkungen durch Wasserschutz oder Maßnahmen des Naturschutzes entgegenstehen, Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.

• Die Reinhaltung der Gewässer ist uns seit langem ein wichtiges Anliegen der Forstwirtschaft. Im Bereich unserer FBG befinden wir uns im Naturpark Altmühltal und daher in einem sensiblen Gebiet. Ebenso in Gebieten die im FFH liegen. Hier sind die Auflagen zum Gewässerabstand streng einzuhalten.

• Die FBG Eichstätt ist PEFC Zertifiziert, unter Gesundheit und Vitalität des Waldes ist festgeschrieben, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmittel als letztes Mittel bei der Bekämpfung des Borkenkäfers sein sollte.

• Die Grundsätze der guten fachlichen Praxis sind einzuhalten. Die vielfältigen Angebote der Beratung sind zu nutzen. Personen die Pflanzenschutzmittel anwenden, haben einen Sachkundenachweis, vom Amt für Landwirtschaft und Forsten, vorzulegen. Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln ohne Prüfung der Bekämpfungsmaßnahmen heraus entsprechen nicht der guten fachlichen Praxis.

• Zugelassene Pflanzenschutzmittel sowie geprüfte Geräte sind Voraussetzung für die ordnungsgemäße Anwendung.

• Zum eigen Schutz, Schutzkleidung tragen. Handschuhe, Gesichts.- und Mundschutz. Nach dem Arbeiten gründliches Waschen mit Seife.

 

Zugelassene Mittel sind derzeit Karate WG Forst und Fastac Forst und sind bei allen landwirtschaftlichen Lagerhäusern erhältlich, diese geben gern fachlichen Rat.

 

Georg Husterer

 

Öffnet einen internen Link im aktuellen Fensterweiter zum Thema Obmännerausflug

 

 

 

Aktuelle Neuigkeiten



RENEXPO® in Augsburg


Fachmessen für regenerative Energien und der Energieeffizienz bei Bau und Sanierung


 


Heizen mit Holz

Informationen als eBook zum kostenlosen Download


Bauschutt im Wald


auch für Wegbau verboten


Steuernummer

Die Steuernummer bitte immer angeben