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Lagerung vom Kalamitätsholz.



Sturm und Käferholz darf auf dem Weg der Weiterverarbeitung auf landwirtschaftliche Förderflächen nur einige Tage gelagert werden. Bei längerer Lagerung zum Beispiel auf Stillegungsflächen oder Flächen im Kulturlandschaftsprogrammm müssen allerdings gewisse Vorgaben beachtet werden. Damit es zu keinen förderrechtlichen Problemen kommt, sollten sich die Waldbesitzer vor der Lagerung des Holzes an das zuständige Amt für Landwirtschaft und Forsten wenden. Wir werden uns für eine praktikable Lösung bei den zuständigen Gremien einsetzen.

 

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